ABFÄLLE
Baumischabfall
Baumischabfall oder Bauabfall fällt häufig bei Tätigkeiten wie Entkernungen, Neubauten und Umbauten an.
Bauabfall ist ein gemischter Abfall, der aus mineralisch und nicht mineralischen Teilen besteht.
Zum Beispiel:
- Yton (Gasbeton)
- Holz
- Sperrmüll
- Kunststoffe und/oder Plastik
- Tapeten und Tapetenreste
- Gipsreste und/oder Gipsplatten
- Styropor, Isoliermaterial, Dämmstoffe
- Kabel und/oder Kabelreste
- oder Glas.
Bei der Entsorgung sollen nur feste und keine flüssige Stoffe in die Container geladen werden.
Außerdem sind Abfälle wie Dachpappe, Asbest, flüssige Farben, Reifen separat zu entsorgen.
Diese Abfälle gehören nicht in den Baumischabfall.
Bauschutt / reiner Bauschutt / Beton
Der Bauschutt entsteht bei Abbruch- und Umbauarbeiten von Gebäuden.
Zum Bauschutt gehören:
- Ziegelsteine, Mauerwerk
- Beton ohne Bewährung z.B. Fundamente
- Wandfliesen, Bodenfliesen
- Dachziegel z.B. aus Ton oder Beton
- Mörtel und Putze
- Keramik wie Waschbecken und Toilettenbecken
- Gehwegplatten, Betonborde
Der reine Bauschutt / Beton darf nicht mit anderen Abfällen gemischt werden.
Bodenaushub / Erdaushub
Boden- bzw. Erdaushub entsteht häufig bei:
- Garten- bzw. Hofarbeiten
- Baugrubenaushub
- Fundamentenaushub
- Grabenaushub für Medienleitungen
- Setzen von Schächten z.B. Regenwassersammelschächte.
Der Erdaushub setzt sich aus mehreren Erdarten zusammen.
- Mutterboden
- Sand und Sandböden
- Kies und grobkörniger Sand
- Lehmboden und lehmige Erde
- Ton und Tonböden.
Erdaushub der mit anderen Abfällen vermischt bzw. kontaminiert (z. B. durch Öl) wurde, muss gesondert entsorgt werden.
Gartenabfall
Zu dem Gartenabfall gehören:
- Rasen-/Grünschnitt
- Unkraut
- Laub (Blätter, Nadeln, Kienäpfel)
- dünne Äste und Sträuchern bis zu einem Durchmesser von 5 cm.
- Bei einem größeren Durchmesser kann keine Entsorgung mehr als Gartenabfall erfolgen.
Nicht zum Gartenabfall gehören folgende Abfälle:
- Holz z. B. Rankgitter, Jägerzaun usw.
- Bauhölzer
- Biomüll (organische Reste aus dem Haushalt)
Abbruchholz, Altholz oder Bauholz
Unter Abbruchholz versteht man fast alle Formen von Holzabfällen die im Privat-, Gewerbe- und Baubereich anfallen können.
Dazu zählen:
- Balken, Bretter aus Holz
- Furnierholz
- Paneele
- Spann- und Sperrholzplatten
- Paletten und Europaletten
- Holzkisten und Holzschnittreste
Imprägniertes, lackiertes, mit Holzschutzmitteln behandeltes sowie durch Teeranhaftungen verunreinigtes Holz gehört in den Sonderabfall und muss separat entsorgt werden.
Sperrmüll
Von Sperrmüll wird gesprochen, wenn es darum geht sperrige Haushaltsgegenstände zu entsorgen.
Sperrmüll fällt bei Entrümpelungsarbeiten von Wohnungen oder Keller an.
Zu Sperrmüll gehören:
- Einrichtungsgegenstände
- Sperriger Hausrat und Küchen
- Regale
- Matratzen
- Teppiche
- Elektrogeräte und Elektronikschrott
Nicht zu Sperrmüll zählen:
- Leuchtstofflampen
- Bauabfall
- Konserven, alte Lebensmittel
- Batterien
- Farben und Lacke
- Wertstoffe wie Papier, Glas, Schrott
- Altreifen
- Gartenabfall
Fensterholz bzw. Holz mit schädlichen Verunreinigungen
Unter Fensterholz mit schädlichen Verunreinigungen versteht man:
- Fensterholz
- stark behandeltes (lackiertes) Türenholz
- Jägerzäune und Gartenzäune
- Kesseldruckimprägniertes Holz (Terrassenbohlen, Carport, Holzhäusern)
- Jägerzäune und Gartenzäune
Dieses Holz wird in Spezialanlagen behandelt um danach dem Verwertungsprozess zugeführt zu werden.
Asbestzementabfall
Unter dem Abfall Asbestzement versteht man hauptsächlich fest gebundene Asbestprodukte wie z. B.:
- Asbestzementplatten
- Asbestzementrohre
Asbestzement kann vorkommen in:
- Fassadenverkleidung
- Heizungsverkleidung
- Sanitärwände
- Lüftungskanäle
Dieser Abfall muss in reißfester Folie verpackt, verladen und transportiert werden, damit keine Asbestfasern in die Luft abgegeben werden können.
Dachpappe und Teerpappe
Dachpappe besteht aus einer mit Teer bzw. Bitumen getränkte Pappe, die als Feuchtigkeitssperre in Gebäuden und Dächern verwendet wird.
Teerpappen gelten, auf Grund ihres Teergehalts, als gefährlicher Abfall und muss separat von allen anderen Abfallsorten entsorgt werden.
Gipsabfall bzw. Gipskartonabfall
Dieser Abfall fällt in Privathaushalten oder auf Baustellen bei der Herstellung bzw. beim Abbruch von Trockenbauwänden oder bei Dach- und Deckenverkleidungen an.
Die Platten werden bei der Herstellung mit Armierungsmaterial versetzt und müssen deshalb als Abfall entsorgt werden.
